Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altgeräten verpflichtet. Im Sinne einer möglichst geringen Umweltbelastung dürfen Altgeräte nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Altgeräte enthalten zum einen wertvolle, wiederverwertbare Wertstoffe und zum anderen gesundheitsschädliche Schadstoffe, welche die Umwelt und Ihre Gesundheit schädigen können. Um eine möglichst hohe Wiederverwertungsquote zu erreichen und um ein Freisetzen von Schadstoffen zu verhindern, müssen die Geräte fachgerecht entsorgt werden. Sie können die bei uns gekauften Geräte nach Gebrauch unentgeltlich bei Ihrer kommunalen Sammelstelle zur Entsorgung abgeben. Sie erkennen Altgeräte im Sinne des ElektroG an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltone.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Produkte, welche unter die Richtlinien des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen, ausschließlich über deutsche Großhändler und Importeure bezogen wurden. Diese Unternehmen sind bei der Stiftung-EAR (Elektro-Altgeräte Register) unter den jeweiligen WEEE-Reg.-Nummen registriert, welche wir bei Bedarf gerne mitteilen. |